Allgemeine Geschäftsbedingungen
HygieneCoach-Online.de · Stand: 11. Oktober 2026
Diese AGB gelten für persönlich durchgeführte Live-Online-Schulungen, Präsenz-, Gruppen- und Firmenschulungen, Hygiene-Checks, betriebliche Hygieneaudits, wiederkehrende Filial-Hygieneaudits, Betriebsbegehungen, Beratungsleistungen sowie weitere ausdrücklich vereinbarte Leistungen.
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
(1) Anbieter ist Turgut Teich, HygieneCoach-Online.de, Nollendorfstr. 6, 10783 Berlin.
(2) Die ausdrücklich als Schulungen angebotenen Leistungen können sowohl von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch von Unternehmern im Sinne des § 14 BGB gebucht werden. Betriebliche Hygieneaudits, Betriebsbegehungen, wiederkehrende Filialprüfungen und laufende betriebliche Hygiene-Fachbetreuung richten sich ausschließlich an Unternehmer, die bei Beauftragung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Für individuell angebotene Kennzeichnungs-, Produkt- und Onlinehandel-Checks ist der zugelassene Kundenkreis in der jeweiligen Leistungsbeschreibung oder dem Angebot angegeben.
(3) Die bloße Angabe eines Firmennamens macht einen Verbraucher nicht zum Unternehmer. Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände und der Zweck des Vertragsabschlusses. Abweichende Bedingungen werden nur bei ausdrücklicher Zustimmung Vertragsbestandteil.
§ 2 Leistungen
(1) Angeboten werden persönlich durchgeführte Live-Online- und Präsenzschulungen im Bereich Lebensmittelhygiene und Lebensmittelsicherheit sowie individuell vereinbarte Leistungen für Betriebe, insbesondere Hygiene-Checks, betriebliche und wiederkehrende Filial-Hygieneaudits, Betriebsbegehungen, Kennzeichnungs- und Produktchecks sowie fachliche Beratung und Begleitung.
(2) Inhalt, Termin, Dauer, Preis, Teilnehmerzahl und Leistungsumfang ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung, Buchungsbestätigung oder dem individuellen Angebot.
(3) Die Leistungen vermitteln allgemeines Fachwissen und praktische Orientierung. Sie ersetzen keine Rechtsberatung, amtliche Kontrolle, behördliche Abnahme oder verbindliche Einzelfallentscheidung einer Behörde.
§ 2a Betriebliche Hygieneaudits und Filialprüfungen
(1) Hygieneaudits und Betriebsbegehungen sind privatwirtschaftlich beauftragte, auf den vereinbarten Umfang beschränkte fachliche Prüfungen. Prüfkriterien, betroffene Standorte, Dauer, Stichproben, Dokumentation, Berichtsform und gegebenenfalls Nachkontrollen werden im individuellen Angebot festgelegt.
(2) Der Kunde gewährleistet während der vereinbarten Prüfung den Zugang zu den betreffenden Bereichen und stellt die für die vereinbarte Prüfung benötigten Auskünfte und Unterlagen bereit. Nicht zugängliche Bereiche, nicht vorgelegte Nachweise und festgestellte Einschränkungen werden soweit relevant dokumentiert.
(3) Ein Hygieneaudit stellt eine zeitpunktbezogene Prüfung mit den vereinbarten Stichproben dar und ist keine lückenlose Kontrolle des gesamten Betriebs. Ein Auditbericht dokumentiert die im vereinbarten Umfang erhobenen Feststellungen; er garantiert weder dauerhafte Mangelfreiheit noch eine bestimmte Beurteilung durch Behörden oder Dritte.
(4) HygieneCoach erteilt keine amtlichen Freigaben, QS-, IFS- oder sonstigen Systemzertifizierungen. Die Verantwortung des Lebensmittelunternehmers für Lebensmittelsicherheit, Eigenkontrollen und die Umsetzung erforderlicher Maßnahmen bleibt unberührt. Gesetzliche Haftungsansprüche bleiben unberührt.
(5) Bei mehrmaligen oder filialübergreifenden Prüfungen werden Terminplanung, Berichtsadressaten, Umgang mit vertraulichen Betriebsdaten, Leistungsänderungen und gegebenenfalls Reisekosten im individuellen Angebot vereinbart.
§ 2b Laufende externe Hygiene-Fachbetreuung (ausschließlich B2B)
(1) Die laufende externe Hygiene-Fachbetreuung wird ausschließlich Unternehmern im Sinne des § 14 BGB für ihre unternehmerische Tätigkeit angeboten. Ein unverbindliches Beratungsgespräch oder eine Firmenanfrage begründet keinen kostenpflichtigen Vertrag.
(2) Gegenstand der Fachbetreuung sind ausschließlich die im individuellen Angebot oder Betreuungsvertrag konkret bezeichneten Leistungen. Hierzu können insbesondere vereinbarte fachliche Rückfragen, regelmäßige Dokumenten- und Eigenkontrollprüfungen, Besprechungen, Maßnahmenverfolgung sowie planbare Betriebsbegehungen gehören. Anzahl und Dauer von Beratungskontakten, Zeitkontingente, Standorte, Reaktionszeiten, Erreichbarkeit, Berichtsform und gegebenenfalls Vor-Ort-Termine werden ausdrücklich vereinbart. Eine jederzeitige oder unbegrenzte Verfügbarkeit ist nicht geschuldet.
(3) Eine monatliche Betreuungspauschale vergütet die vereinbarte Bereitstellung beziehungsweise die konkret vereinbarten laufenden Leistungen. Ob nicht abgerufene Kontingente verfallen, übertragen oder anderweitig berücksichtigt werden, ergibt sich ausschließlich aus dem individuellen Vertrag. Die Vergütung fällt bei einer wirksam vereinbarten laufenden Betreuung grundsätzlich auch in Monaten ohne Inanspruchnahme einzelner abrufbarer Leistungen an; zwingende gesetzliche Rechte und ausdrücklich abweichende Vereinbarungen bleiben unberührt.
(4) Zusätzliche Arbeiten, unangekündigte Sondertermine, Prüfungen weiterer Standorte, Reisezeiten, Fahrtkosten und Auslagen sind nur zu vergüten, soweit sie im Vertrag oder vorab gesondert vereinbart wurden. Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung.
(5) Vertragsbeginn, Mindestlaufzeit, etwaige Verlängerung, ordentliche Kündigungsfrist, Abrechnungszeitraum, Zahlungsfälligkeit und gegebenenfalls Preisänderungen werden im individuellen Angebot beziehungsweise Betreuungsvertrag transparent und ausdrücklich festgelegt. Ohne ausdrückliche Vereinbarung wird keine bestimmte Mindestlaufzeit, automatische Verlängerung oder pauschale Preisänderungsbefugnis begründet. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen sind mindestens in Textform, insbesondere per E-Mail, möglich, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorgaben entgegenstehen.
(6) HygieneCoach erbringt privatwirtschaftliche fachliche Unterstützungsleistungen, keine amtlichen Kontrollen, behördlichen Genehmigungen oder akkreditierten Systemzertifizierungen. Die gesetzliche Eigenverantwortung des Lebensmittelunternehmers bleibt bestehen. Gesetzliche Haftungs- und Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
§ 2c Kontaktaufnahme, E-Mail-Korrespondenz und Geltung der AGB
(1) Unverbindliche Anfragen über Kontaktformular, Telefon oder E-Mail führen für sich genommen nicht zum Abschluss eines entgeltlichen Vertrags. Die bloße Kontaktaufnahme begründet weder eine Zahlungspflicht noch eine automatische Zustimmung zu diesen AGB.
(2) Für einen späteren Vertragsabschluss werden die jeweils maßgeblichen AGB vor oder bei Vertragsschluss im Angebot, im Buchungsablauf oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich zugänglich gemacht und nach den gesetzlichen Voraussetzungen einbezogen. Individuell vereinbarte Regelungen haben Vorrang.
(3) Die geschäftliche Kommunikation, insbesondere Angebote, Terminabsprachen, Auftragsbestätigungen und Rückfragen, kann per E-Mail erfolgen. Datenschutzinformationen zur Kontaktaufnahme finden sich in der Datenschutzerklärung. Ein bloßer Hinweis auf die AGB in einer E-Mail-Signatur ersetzt nicht deren wirksame Einbeziehung in einen Vertrag.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Bei direkt buchbaren Leistungen gibt der Kunde mit der entsprechend gekennzeichneten zahlungspflichtigen Bestellschaltfläche ein verbindliches Vertragsangebot ab. Der Vertrag kommt mit ausdrücklicher Auftragsbestätigung oder Annahme der Bestellung zustande.
(2) Bei individuell angefragten Leistungen, insbesondere Gruppen-, Firmen- und Vor-Ort-Schulungen sowie Beratungsleistungen, kommt der Vertrag durch Annahme eines konkreten Angebots oder durch schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
(3) Eine automatische Eingangsbestätigung dokumentiert zunächst nur den Eingang, sofern sie nicht ausdrücklich die Vertragsannahme erklärt. Vertragssprache ist Deutsch.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die bei der Bestellung oder im individuellen Angebot ausgewiesenen Endpreise. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
(2) Verfügbare Zahlungsmittel und Fälligkeit werden im Bestellvorgang, Angebot, in der Auftragsbestätigung oder Rechnung mitgeteilt. Rechnungen und Bestätigungen können elektronisch übermittelt werden.
(3) Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, ist die Vergütung für terminierte Leistungen vor deren Durchführung vollständig zu entrichten. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, eine terminierte Leistung vor vollständigem Zahlungseingang durchzuführen.
§ 5 Termine und Durchführung
(1) Direkt buchbare Live-Online-Schulungen werden zu den jeweils ausgewiesenen festen Terminen durchgeführt. Individuelle Gruppen-, Firmen- und Vor-Ort-Termine werden gesondert vereinbart.
(2) Teilnahmehinweise und, soweit erforderlich, Zugangslinks werden an die angegebene E-Mail-Adresse übermittelt. Der Kunde ist für richtige Kontaktdaten verantwortlich.
(3) Muss der Anbieter einen Termin aus wichtigem Grund absagen, wird ein Ersatztermin angeboten. Ist dieser unzumutbar oder wird er abgelehnt, werden bereits gezahlte Entgelte für die ausgefallene Leistung erstattet. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
(4) Für Absagen oder Umbuchungen durch den Kunden gelten die im jeweiligen Angebot oder Buchungsvorgang mitgeteilten Bedingungen. Soweit nichts Besonderes vereinbart wurde, richten sich mögliche Ansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 6 Teilnahme und Bescheinigung
(1) Teilnahme und Zugangslink sind personengebunden und dürfen nicht unbefugt weitergegeben werden.
(2) Eine personenbezogene Teilnahmebescheinigung wird nach bestätigter vollständiger Teilnahme erstellt und per E-Mail bereitgestellt. Eine Lernerfolgskontrolle kann Bestandteil der Schulung sein; deren Bestehen ist keine Voraussetzung für die Teilnahmebescheinigung, sofern in der konkreten Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
(3) Die Bescheinigung dokumentiert insbesondere die teilnehmende Person, das Schulungsthema und das Schulungsdatum. Sie ist keine behördliche Bescheinigung. Ob und in welchem Umfang sie im konkreten Betrieb als Nachweis genügt, richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen und betrieblichen Anforderungen.
(4) Die Verantwortung des Arbeitgebers für betriebliche Belehrungs-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten bleibt unberührt.
§ 7 Technische Voraussetzungen
(1) Für Live-Online-Schulungen werden ein internetfähiges Endgerät, eine stabile Internetverbindung, Audioausgabe und ein aktueller Browser beziehungsweise die mitgeteilte Videokonferenzlösung benötigt. Der Teilnehmer ist für die Funktionsfähigkeit seiner eigenen Technik verantwortlich.
(2) Bei Präsenz- und Vor-Ort-Leistungen stellt der Kunde die vorab vereinbarten räumlichen und technischen Voraussetzungen rechtzeitig bereit.
§ 8 Teilnehmerdaten und Mitwirkung
Der Kunde stellt die für Buchung, Teilnehmerzuordnung, Terminplanung, Durchführung und Bescheinigung erforderlichen zutreffenden Angaben und vereinbarten Unterlagen rechtzeitig bereit. Bei Gruppenbuchungen ist für jede tatsächlich teilnehmende Person ein eigener, eindeutig zuordenbarer Datensatz erforderlich; die Angaben der bestellenden Person ersetzen die Teilnehmerangaben nicht. Fehlen für eine Person zur Ausstellung der personenbezogenen Teilnahmebescheinigung erforderliche Angaben, wird deren Bescheinigung erst nach Vervollständigung der erforderlichen Daten und bestätigter vollständiger Teilnahme ausgestellt. Erhoben werden nur für den jeweiligen Zweck erforderliche Angaben.
§ 9 Urheberrecht
Schulungsunterlagen, Texte, Grafiken, Vorlagen und sonstige Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Aufzeichnungen, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Weitergabe sind ohne vorherige Erlaubnis nicht gestattet, soweit keine gesetzliche Ausnahme besteht.
§ 10 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Ein bestimmter wirtschaftlicher, beruflicher oder behördlicher Erfolg wird nicht geschuldet.
§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern steht grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der vor Vertragsschluss bereitgestellten Widerrufsbelehrung und dem Muster-Widerrufsformular.
(2) Verlangt ein Verbraucher ausdrücklich, dass eine Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnt, gelten die gesetzlichen Regelungen zum Wertersatz. Bei einer entgeltlichen Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht bei vollständiger Erbringung nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen und insbesondere nur, wenn die dafür erforderlichen Erklärungen des Verbrauchers vorliegen.
(3) Unternehmern steht kein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
§ 12 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Website.
§ 13 Verbraucherstreitbeilegung
Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit dadurch zwingende Schutzvorschriften ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaates nicht entzogen werden.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin nur, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(3) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.
§ 15 Kontakt
Turgut Teich · HygieneCoach-Online.de
Nollendorfstr. 6 · 10783 Berlin
Telefon: 0176 / 26 33 66 56
E-Mail: kontakt@hygienecoach-online.de
