Kombipaket Etikett und Online-Produktseite

278,00 €
Kein Mehrwertsteuerausweis, da Kleinunternehmer nach §19 (1) UStG.
Ein Lebensmittel, eine Rezeptur, ein Etikettenentwurf und eine Online-Produktseite gemeinsam prüfen lassen. Gemeinsame Aufnahme Ihrer Produktgrundlagen, abgestimmte Korrekturhinweise und bis 60 Minuten Gespräch. 278 € einmalig statt zwei getrennter Aufnahmen.
Beschreibung
„Etikett und Onlineangebot sollen zusammenpassen.“
Für dasselbe Lebensmittel und denselben Unterlagenstand werden ein deutschsprachiger Etikettenentwurf und eine Produktseite auf einem Verkaufskanal gemeinsam betrachtet.
- Ein Produkt, eine Rezeptur, ein Etikettenentwurf und eine Online-Produktseite.
- Bis zu 20 Seiten gemeinsame Produktunterlagen.
- 60 Minuten Vorbereitung, bis zu 60 Minuten Videogespräch und 30 Minuten schriftliche gemeinsame Auswertung.
- Konkrete Korrekturhinweise und Formulierungsvorschläge zu den vereinbarten Angaben sowie Abgleich zwischen Verpackung und Produktseite.
Insgesamt bis zu 150 Minuten Facharbeit. Die Produktgrundlagen werden nur einmal aufgenommen. Keine Gestaltung, technische Shopbearbeitung, Shop-Rechtstexte, Laboranalysen, vollständige rechtliche Verkehrsfähigkeitsprüfung oder erneute Prüfrunde. Spezialprodukte werden vorab abgegrenzt.
Durchführung und klare Grenzen
Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen für ihre betriebliche Tätigkeit. Gesamtpreis; gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Die Beschreibung gilt für neue Buchungen ab 22.10.2026; bestehende Vereinbarungen bleiben unverändert.
Ein Standort, die ausdrücklich benannten Prüfgegenstände und ein vereinbarter Unterlagenstand sind enthalten. Zusätzliche Leistungen beginnen nur nach Ihrer Zustimmung. Schriftliche Ergebnisse erhalten Sie innerhalb von fünf Bearbeitungstagen nach dem Termin und Eingang aller erforderlichen Unterlagen, sofern kein anderer Termin vereinbart ist.
Termine werden persönlich abgestimmt; mit dem Kauf ist noch kein bestimmter Termin reserviert. Beratung werktags ab 18 Uhr oder am Wochenende nach Vereinbarung. Berliner Feiertage und die Betriebspause vom 15. Dezember bis 8. Januar zählen nicht als Bearbeitungstage.
Private fachliche Unterstützung; keine amtliche Abnahme, Systemzertifizierung oder eigenständige rechtliche Prüfung von Bescheiden und Rechtsbehelfen. Die vereinbarte Leistung ist sorgfältig zu erbringen; gesetzliche Haftungs- und Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.

